Laut Kraftfahrgesetz aus dem Jahr 1967 werden Kinder unter 14 Jahren im Linienverkehr nicht als eigenständige Personen gewertet, was bedeutet:
- Kinder unter 6 Jahren sind nicht zu zählen
- Kinder unter 14 Jahren zählen 3 Kinder als 2 Personen
In einem Bus mit mit 50 Sitz- und 37 Stehplätzen dürfen daher legal bis zu 130 Kinder im Pflichtschulalter transportiert werden. Die Folge sind maßlos überfüllte Schulbusse, welche am Land regelmäßig auf Straßen mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h fahren.
Detaillierte Informationen:
Petition_Schuelertransport
Online Petition unterschreiben unter:
https://www.openpetition.eu/at/petition/online/ein-sitzplatz-pro-kind-in-schulbussen