Richtlinien für Förderung
Der Elternverein des BG Blumenstraße möchte allen Schüler_innen ermöglichen, an Schulveranstaltungen bzw. Schulprojekten teilzunehmen. Deshalb vergibt der Elternverein Förderungen. Folgende Förderungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
1. Einzelförderungen -> Ansuchen Formular
Für einzelne Schülerinnen und Schüler, die Mitglied des EV BG Blumenstraße sind.
Projektkosten Richtwerte für Förderung Verfahren
bis € 50 50 % Antrag
bis € 100 40 % Antrag + Unterschrift KV
bis € 300 40 % Antrag + Unterschrift KV + EK Nachweis
über € 300 30 % Antrag + Unterschrift KV + EK Nachweis
Der EK Nachweis (Einkommensnachweis) ist fakultativ.
Einkommensgrenze: Nettoeinkommen (nach Sozialversicherung, Einkommen- bzw. Lohnsteuer) € 1.500 plus € 200 für jedes unterhaltsberechtigte Kind.
Für Wintersportwochen, Wienfahrten und sonstige Sportwochen sind ausschließlich Einzelförderungen möglich!
In besonderen Fällen kann aufgrund einer finanziellen Ausnahmesituation (Arbeitslosigkeit, Krankheit) die Einzelförderung auch höher ausfallen. Die Entscheidung dazu liegt beim Elternverein.
Das Antragsformular ist im Sekretariat erhältlich.
2. Bei besonderem Engagement (z.B. Kids4kids, Lernwerkstatt etc.)
Unabhängig vom Einkommen gibt es eine Förderung für eine Schulveranstaltung -> Ansuchen Formular
Das Antragsformular ist im Sekretariat erhältlich.
3. Schulprojekte-> Ansuchen durch die betreffende Lehrperson für die Klasse -> Ansuchen Formular
Die Förderung von Schulprojekten ist generell an eine Mindestquote von 50 % Elternvereinsmitgliedern der jeweiligen Klasse oder Teilnehmer gebunden (mind. 50 % der Eltern der Teilnehmer müssen Mitglied im Elternverein sein). Der Elternverein übernimmt die Abklärung der Quotenerfüllung – wir bitten, hierzu mit uns den Kontakt aufzunehmen. Eine Mitgliedschaft im Elternverein kann ganzjährig abgeschlossen werden. Der Jahresbeitrag beträgt € 15 pro Familie.
Grundlage für die Berechnung der Förderungen sind die Kosten abzüglich allfälliger anderweitiger Zuschüsse/Unterstützungen/Förderungen.
Das Antragsformular ist im Sekretariat erhältlich.
Begrenzung der Schulveranstaltungs-Kosten
Der Verein der Eltern und Freunde setzt sich durch die Bereitstellung dieser Förderinstrumente zum Ziel, dass keine Schülerin und kein Schüler aus finanziellen Gründen von der Teilnahme an einer Schulveranstaltung ausgeschlossen wird. Diesem Ziel dient auch der einstimmige Beschluss von Lehrer-, Schüler- und Elternvertretern im Schulgemeinschaftsausschuss vom 31.05.2017 zur Begrenzung der Kosten für Schulveranstaltungen mit max. € 550.
Ablauf
Es ist ein Ansuchen mittels Antragsformular + allfälliger Unterschrift KV + allfälligem Einkommensnachweis an den EV zu stellen.Das Antragsformular ist im Sekretariat erhältlich.
Das ausgefüllte Formular kann im Sekretariat abgegeben werden.
Bei Fragen: Email an Doris Schnitzer